Tuchtrecht




Disziplinarrecht

Für viele Berufsgruppen gelten neben den gesetzlichen Vorschriften auch Verhaltens- und Berufsregeln. Rechtsanwälte in den Niederlanden unterliegen zum Beispiel den Gedragsregels voor Advocaten 1992 van de Nederlandse Orde van Advocaten (Verhaltenskodex der niederländischen Rechtsanwaltskammer), Wirtschaftsprüfer den Verhaltens- und Berufsregeln des Koninklijk Nederlands Instituut van Registeraccountants (Berufsverband der niederländischen Wirtschaftsprüfer) und Journalisten der Richtlinie des Raad voor de Journalistiek (niederländischer Presserat).

Beschwerden über deren Arbeit können bei den zuständigen Instanzen eingereicht werden, die das Verhalten der Person, die diesen Beruf ausübt, anhand der entsprechenden Verhaltensregeln prüfen. Einige dieser Stellen können Sanktionen in Form von Zurechtweisungen oder Suspendierungen verhängen, andere können nur beurteilen, ob die Beschwerde berechtigt ist.

Wenn die zuständige Instanz feststellt, dass gegen die Verhaltensregeln verstoßen wurde, unabhängig davon, ob Sanktionen verhängt werden oder nicht, kann das Urteil zur Untermauerung eines Schadenersatzanspruchs und/oder anderer Forderungen vor einem Zivilgericht verwendet werden.

Borsboom & Hamm berät und unterstützt bei Klagen und disziplinarrechtlichen Verfahren.

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